Liftanbau beim Treppenhaus – darf der Erneuerungsfonds genutzt werden?
Liftanbau beim Treppenhaus – darf der Erneuerungsfonds genutzt werden?

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Liftanbau beim Treppenhaus – darf der Erneuerungsfonds genutzt werden?

Wir brauchen einen Lift – das macht unser Haus nicht nur komfortabler, sondern steigert auch den Wert unserer Wohnungen!

So oder ähnlich beginnt die Diskussion an einer Eigentümerversammlungen. Doch wenn es dann um die Finanzierung geht, kommt die Frage, die an der Entscheidungsfreudigkeit nagt:

Darf der Erneuerungsfonds für den Anbau eines Lifts genutzt werden?

Der Erneuerungsfonds – für was ist er eigentlich gedacht?

Der Erneuerungsfonds ist eine Rückstellung für geplante Instandhaltungen – also für Reparaturen und den Erhalt bestehender Bausubstanz. Dazu gehören beispielsweise:

  • Sanierung der Fassade
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Dachreparaturen

Doch ein neuer Lift ist keine Instandhaltung, sondern eine bauliche Neuerung – also ein Mehrwert für die gesamte Liegenschaft. Das sehen die Steuerämter übrigens genauso.

Warum darf der Lift nicht aus dem Erneuerungsfonds bezahlt werden?

Da es sich beim Lift um eine Erweiterung und nicht um eine Sanierung handelt, sollte er auf jedenfall durch zusätzliche Mittel finanziert werden. Die Eigentümergemeinschaft muss also einen weiteren Fonds errichten. Ausserdem muss sie über die Kostenverteilung der Erstellung und der laufenden Kosten beschliessen – und genau das sorgt oft für hitzige Diskussionen. Profitiert jede Wohnung gleich viel? Der aktuelle Eigentümer in der EG Wohnung bekräftigt meist, dass er die Treppe in den Keller nutzt und nicht den Lift. Vorweg genommen: auch er profitiert von dem Mehrwert.

Spätestens wenn das Gewicht von Weinkisten oder die neuen Gestelle den Transport über den Lift finden, wird es offensichtlich. Ausserdem betrifft die Wertvermehrung ihn und alle zukünftigen Eigentümer der Wohnung.

Was bedeutet das für Eigentümer?

  • Es wird eine gesonderte Abstimmung zur Finanzierung des Lifts benötigt.
  • Die Kosten müssen auf alle Parteien fair verteilt
  • Ein Nachtrag zur Gemeinschaftsordnung kann nötig sein, um Klarheit über die Kostenverteilung zu schaffen.

Die genaue Verteilung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen – und sollte rechtssicher dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit: Ein Lift braucht mehr als nur einen Beschluss

Ein Lift kann die Wohnqualität enorm steigern, doch er fällt bei der Erstellung nicht unter normale Instandhaltung. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig über die Finanzierung und die Abstimmungsmodalitäten informieren.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Wie sehen Sie das? Sollten alle Eigentümer für einen neuen Lift zahlen – oder nur diejenigen, die ihn tatsächlich nutzen? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren oder kontaktieren Sie unser Expertenteam für eine persönliche Beratung.

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2 Kommentare

  1. Franziska 8. Mai 2025 at 10:49 - Reply

    Wir haben viele ältere Nachbarn, für die wäre ein Lift Gold wert. Aber das Thema wird seit Jahren vor uns hergeschoben.

    • STAPP 8. Mai 2025 at 10:55 - Reply

      Ein klassischer Fall: Die Notwendigkeit ist da, aber der Entscheid scheitert an der Umsetzung. STAPP schafft hier Klarheit: Wer hat wie abgestimmt? Welche Mehrheit ist notwendig? Und wie können Entscheidungen rechtssicher dokumentiert werden und das ohne endlose Diskussionen.

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